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Atmosphäre, die der Mensch gar nicht beeinflussen kann!
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ENERGIEVERSORGUNG
Ampel GESCHICHTE DER STROMVERSORUNG IN ÖSTERREICH
Ampel GESCHICHTE DER GASVERSORUNG IN ÖSTERREICH
Ampel OMV-Chef Stern: "Dann ist die OMV auch weg"
Ampel

Ein Ausschnitt aus den EU-Richtlinien:

VERORDNUNG (EU) Nr. 1227/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts:

1) Es muss gewährleistet werden, dass Verbraucher und andere Marktteilnehmer ein Vertrauen in die Integrität der Strom- und Gasmärkte haben können, dass die auf den Energiegroßhandelsmärkten gebildeten Preise ein faires und auf Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage widerspiegeln und dass aus dem Marktmissbrauch "keine unrechtmäßigen Gewinne gezogen werden können".

(2) Der Zweck von stärker integrierten und transparenteren Energiemärkten sollte darin liegen, einen offenen und fairen Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten "zum Nutzen der Endverbraucher von Energie" zu fördern.





Blinkender Pfeil GESCHICHTE DER STROMVERSORUNG IN ÖSTERREICH
Anzeige im Jahr 2012

Die Gesamtleistung der österreichischen Stromkraftwerke:

Zusammenfassung Strom aus Wasserkraft:
  5.902 MW Lauf-Schwellwasser
  3.363 MW Pumpenspeicher
  2.771 MW Speicher
12.036 MW Gesamte Wasserkraft!!!!


Tägliche Stromanforderung:
Zwischen 4.000 und 10.000 MW
(siehe Erzeugung nach Typ
https://markttransparenz.apg.at/markt/
Markttransparenz/erzeugung/Erzeugung%20pro%20Typ
)
Gesamtleistung aller Kraftwerke:
24.626MW.
https://www.apg.at/de/markt/
Markttransparenz/

erzeugung/installierte-leistung


Ich habe einmal vor vielen Jahren wegen der Strompreise recherchiert und haben von einem seinerzeitigen kompetenten Mitarbeiter von Verbund erfahren, dass die tatsächlichen Kosten, da die meisten Wasserkraftwerke bereits abgeschrieben sind für ein Kilowatt Strom 1/5 sind, zu dem was uns verrechnet wird. Der Verbund hat unsere Wasserkraftwerke seinerzeit von den "Österreichischen Elektrizitätswerke GesmbH" übernommen und dafür uns, dem Staat, 51 % der Aktienanteile übertragen. Warum nur 51% müsste auch einmal geklärt werden? Das ist so wie wenn ich einen Freund eine Kreissäge schenke und er dann mir, wenn ich etwas brauche, die Stundenkosten der Kreissäge zu horrendem Preis verrechnet. Na ja, er würde sagen ich bin ja eh mit 51 % am Gewinn
(was ist Gewinn???) beteiligt. Wieder einmal von den damaligen Politiker vermurkst, als man die Entstaatlichungen vorantrieb. Aber man hat halt, nachdem jede Menge verschiede Gesellschaften im Verbund neugestaltet wurde, offenbar jede Menge Platz für politische Günstlinge geschaffen.

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Kosten für Stromprodukte aus heimischer Wasserkraft mehr als verdoppelt haben."

Es sei durchaus nachvollziehbar, dass der Gaspreis gestiegen ist und derzeit eine starke Teuerung stattfindet. "Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass sich die Kosten für Stromprodukte aus heimischer Wasserkraft mehr als verdoppelt haben", so der Jurist. Für ihn steht fest, dass dahinter "pures Gewinn-Interesse" stecke. So Rechtsanwalt Michael Poduschka in „Heute vom 4.7.2022“

Verbund: "Wir unterstützen unsere Kunden"
"Es ist nun leider einmal so, dass sich der Strompreis am Gaspreis orientiert", reagiert Verbund-Sprecherin Ingun Metelko gegenüber "Heute" auf die Kritik. Dem könne man sich freilich nicht entziehen. "Wir unterstützen unsere Kunden", betont Metelko mit Verweis auf das sogenannte Energiebonus-Paket. Es richte sich sowohl an Haushalts- als auch Gewerbekunden und biete Hilfe für Härtefälle.

Nur sollte man eines bedenken, dass die Verbund AG (APG) eine Monopolstellung in Österreich für die Stromerzeugung aus Wasserkraft (erneuerbarer Energie, für mich "umweltschonende Energie") innehat. Somit werden die Stromkunden nun konkurrenzlos mit horrenden Strompreiserhöhungen belastet.

Stromwirtschaft:

1947-50
Als der Verbund im Jahre 1947 mit dem zweiten Verstaatlichungsgesetz als »Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG« gegründet wird, verbraucht ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt 140 Kilowattstunden Strom im Jahr. Das ist weniger, als heute ein einziges Fernsehgerät plus Videorekorder im Standby-Modus benötigt. In den Nachkriegsjahren ist in Österreich auch Strom Mangelware, häufig kommt es zu Abschaltungen. Das Wort »Lastverteiler« ist in der Bevölkerung höchst unbeliebt. In dieser Situation erhält der Verbund vom Gesetzgeber die Aufgabe, Österreichs Elektrizitätssystem wieder auf- und auszubauen.

Die Verbund AG wurde 1947 als Österreichische, als Nachfolgekonzern der Alpen-Elektrowerke, aufgrund des 2. Verstaatlichungsgesetzes gegründet. Vordringliche Aufgabe des Unternehmens in den Nachkriegsjahren waren Planung, Bau und Betrieb von Großkraftwerken sowie der Betrieb des überregionalen Stromnetzes (welches allgemein auch Verbundnetz genannt wird und dem Konzern seinen Namen gab). Zugleich wurden Sondergesellschaften zum Bau großer Wasser- und Wärmekraftwerke gegründet. Die Anteile der Republik Österreich an diesen Sondergesellschaften wurden von der Verbund AG treuhändig verwaltet.

1950-60
Anfangs fehlt es auch in der Elektrizitätswirtschaft an dringend nötigem Kapital. Doch der US-amerikanische Marshall-Plan leistet Starthilfe und 1953 konnte von der Bevölkerung die erste Energieanleihe mit Steuervorteilen gezeichnet werden. Schrittweise baut der Verbund Erzeugung und Netz aus; jede neue Leitung oder Schaltanlage ist ein Grund zum Feiern. Die Erbauer der Kraftwerke Kaprun oder Ybbs-Persenbeug werden gar wie Helden verehrt. Im Staatsvertragsjahr 1955 kann das zuvor auf Importe angewiesene Österreich seinen Strombedarf erstmals wieder aus eigenen Quellen decken.

1960-70
Das rasante Wirtschaftswachstum sorgt für eine Trendumkehr: 1965 werden weniger als drei Viertel des benötigten Stroms im Inland erzeugt. In der Hochkonjunktur finden zudem die Baufirmen nicht ausreichend
Arbeitskräfte für große Kraftwerksneubauten. Bald muss im Winter wieder Strom importiert werden.
Bereits 1965 musste aber aufgrund des rasanten Wirtschaftswachstums wieder Strom zugekauft werden.


1970-80
»Rettung« verheißt die Kernenergie, die in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Verbund und Landesgesellschaften genutzt werden soll. Kaum ist das Atomkraftwerk Zwentendorf fertig, entscheidet die Bevölkerung 1978 in einer Volksabstimmung gegen die Inbetriebnahme. Die Regierung verankert daraufhin den Verzicht auf Atomkraft in der Verfassung – eine große Zäsur in der Energiepolitik der Zweiten Republik. Auch für die Verbund AG. Siehe ( *) Fertiges AKW für Stromerzeugung wurde der Betrieb verhindert:)

1980-90
Um Engpässen vorzubeugen, werden Anfang der 1980er-Jahre große Kohlekraftwerke wie Dürnrohr oder Mellach errichtet und der Ausbau der Donau wird forciert. Mit der Verhinderung des Donaukraftwerks
Hainburg erfährt diese neue Energiepolitik 1984 einen weiteren gravierenden Einschnitt. Das Ende von Großkraftwerksbauten scheint gekommen. Verhinderungen durch die GRÜNEN; die brachte für die Verbund AG und den österreichischen Staat etliche wirtschaftliche Probleme auf dem Stromsektor. Siehe ( *) Wasserkraftwerk für Stromerzeugung wurde 1984/85 die Errichtung verhindert: )

Das Kernkraftwerk Zwentendorf in Zwentendorf an der Donau (Niederösterreich) ist das einzige Kernkraftwerk der Welt, das komplett fertiggestellt wurde – sogar die radioaktiven Brennstäbe lagerten schon im AKW – aber nie in Betrieb gegangen ist. Das Kraftwerk wurde zur größten Investitionsruine der Republik Österreich- und gleichzeitig ein Meilenstein der Wirtschaftsgeschichte. Über 10 Milliarden Schilling wurden in den Sand gesetzt.
Am 11. November 1969 wurde der Bau des Kernkraftwerks Zwentendorf im Ministerrat genehmigt. Geplant war ein Siedewasserreaktor mit einer Nettoleistung von 692 MW. Auf Drängen der Bundesländer wurde der Baubeschluss zugunsten des Kernkraftwerks von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Bruno Kreisky am 22. März 1971 gefällt. Am 4. April 1972 wurde mit dem Bau begonnen.

Am 5. November 1978 sorgte die erste Volksabstimmung in Österreich seit 1945 für ein historisches Ergebnis: 1.606.308 Menschen sagten mit einem knappen Ergebnis „Nein“ zur Atomkraft (50,47 Prozent der abgegebenen Stimmen). Die Nichtinbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf führte noch im Dezember zum Atomsperrgesetz, welches bestimmte, dass in Österreich auch in Zukunft keine Kernkraftwerke ohne Volksabstimmung gebaut werden dürfen. Dieses Gesetz wurde 1999 durch das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich verschärft.
Nebenbei bemerkt sei zu erwähnen, dass die Gegenstimmen von Vorarlberg und Tirol zu den „Nein“ zur Atomkraft geführt hatten. Den Vorarlberger und Tirolern wurde von den Schweizer Grünen versprochen ihr eigenes geplantes Atomkraftwerk nicht zu errichten, wenn durch Abstimmung des Atomkraftwerk Zwentendorf verhindert wird. Nur das Versprechen wurde nicht gehalten und das Atomkraftwerk in der Schweiz wurde trotzdem gebaut.
 
Das Kernkraftwerk Zwentendorf wäre eines der sichersten Atomkraftwerke gewesen! 

Ursprünglich stand die Verbund AG entsprechend den gesetzlichen Grundlagen im hundertprozentigen Eigentum des Bundes. Mitte 1987 wurde das 2. Verstaatlichungsgesetz so novelliert, dass die Verbund AG teilprivatisiert werden konnte, wobei 51 Prozent der Anteile beim Bund verbleiben mussten. Zugleich erwarb die Verbund AG die Anteile der Republik Österreich an den Sondergesellschaften (Österreichische Donaukraftwerke AG, Österreichische Draukraftwerke AG, Tauernkraftwerke AG, Verbundkraft Elektrizitätswerke GmbH, Ennskraftwerke AG, Donaukraftwerk Jochenstein AG und Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG). 1988 erfolgte die Teilprivatisierung der Verbund AG im Rahmen eines Börsenganges. Dabei wurden 49 % der Aktien verkauft.

1990-2000
1991 stimmen drei Viertel der Wiener Bürger bei einer Volksbefragung dem Bau des Donaukraftwerks Freudenau zu. Das mit hohen Umweltauflagen errichtete Kraftwerk geht 1998 ans Netz.

Die wohl bedeutendste Zäsur in der Geschichte der Verbund AG erfolgte 1995. In diesem Jahr trat Österreich der Europäischen Union bei, die ein Jahr später die Liberalisierung des Strommarktes startete. Um sich auf dessen völlige Öffnung vorzubereiten, konzentrierte sich die Verbund AG auf das Kerngeschäft der Erzeugung elektrischen Stroms und gab sich eine neue Struktur, wobei die Aktivitäten unter einer strategischen Holding in den Geschäftsbereichen Erzeugung, Handel, Übertragung und Beteiligungen gebündelt wurden. EU-Vorschriften forderten die gesellschaftsrechtliche Entflechtung (Unbundling) von Erzeugung und Übertragung von Strom. Zugleich trieb das Unternehmen seine Internationalisierung voran, beginnend 1999 mit Deutschland, und baute bis 2003 ohne Kündigungen mehr als die Hälfte an Personal ab.

In den 1990er Jahren kam es auch zu einer Vielzahl von wechselseitigen Beteiligungen in Österreichs Energie-Wirtschaft. So erwarben die Landesenergiegesellschaften TIWAG (Tirol) mehr als 5 % und EVN (Niederösterreich) sowie die Wiener Stadtwerke Holding AG (zu denen der Energieversorger Wien Energie gehört) mehr als 25 % des Grundkapitals. Die Verbund AG selbst beteiligte sich mit Partnern an der EVN, trennte sich jedoch 2003 wieder von diesem Aktienpaket. Wichtige Inlandsbeteiligungen der Verbund AG sind heute die Kelag-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft. 2012 trennte sich das Unternehmen von seinen Beteiligungen an Steweag-Steg, sowie Energie Klagenfurt.

Zur Finanzierung von Restrukturierung und Expansion des Verbund-Konzerns wurden zwischen 1997 und 2000 unter anderem acht österreichische Donaukraftwerke im Rahmen eines Cross-Border-Leasing-Vertrages an eine US-amerikanische Finanzgesellschaft verleast und ohne Eigentums-übertragung zurückgeleast. 2009 wurde die Rückabwicklung möglichst aller Leasingtransaktionen beschlossen und Großteiles noch im selben Jahr umgesetzt.

2000-2007
Schon vor der Total-Öffnung des österreichischen Strommarkts im Jahr 2001 ist der Verbund fit für den Wettbewerb in Europa. Im neuen Jahrtausend fährt der Konzern auf Erfolgskurs. Binnen weniger Jahre verdoppelt der Verbund den Stromabsatz und die Umsatzerlöse. Übrigens: Ein österreichischer Haushalt verbraucht heute im Durchschnitt 4.415 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr (Stand 2020) – also rund dreißigmal so viel wie vor sechs Jahrzehnten.

Mitte 2005 etablierte die Verbund AG den Geschäftsbereich Vertrieb und wurde in Österreichs Endkundengeschäft mit Strom aktiv. Binnen weniger Jahre stieg das Unternehmen zum fünftgrößten Stromanbieter im Inland auf. 2007 erweiterte die Verbund AG ihre Aktivitäten um weitere erneuerbare Energieträger und begann mit großen Investitionen vor allem in Windkraft. Mitte 2009 erwarb die Verbund AG vom Energieunternehmen E.ON eine Kraftwerkskette am bayerischen Inn und stieg so zum viertgrößten Wasserkrafterzeuger Europas auf. 2013 wurden acht weitere Wasserkraftwerke von E.ON übernommen.

Im März 2020 beschloss der Aufsichtsrat, dass Michael Strugl Anfang 2021 Wolfgang Anzengruber als Vorstandsvorsitzender der Verbund AG nachfolgen soll.


VERBUND ist Österreichs führendes Stromunternehmen und einer der größten Erzeuger von Strom aus Wasserkraft in Europa. Laut eigenen Angaben werden an die 100 % der VERBUND-Stromerzeugung aus klimafreundlichen, erneuerbaren (umweltschonenden) Energien gewonnen. Das Unternehmen wirbt damit, mit innovativen Produkten und energienahen Dienstleistungen für Haushalte-, Gewerbe- und Industriekunden den Weg in die saubere Energiezukunft fortzusetzen.

Wasserkraft:
Rund vier Fünftel des Verbund-Stroms in Österreich stammen aus eigenen Wasserkraftwerken. Die Verbund AG betreibt 128 Wasserkraftwerke in Österreich: 22 Speicherkraftwerke, und 92 Laufkraftwerke. Dazu kommen Bezugsrechte an 14 weiteren Laufwasserkraftwerken. Die Anlagen befinden sich in der Alpenregion in Salzburg, Tirol, Kärnten und der Steiermark sowie entlang aller wichtiger Flüsse wie Inn, Donau, Enns, Mur und Drau. Die Verbund AG verfügt in Österreich über eine Gesamthöchstleistung aus Wasserkraftwerken von 8.215 Megawatt; die durchschnittliche Jahreserzeugung beträgt zusammengenommen 28 Mrd. kWh. Mitte 2009 wuchs die Stromerzeugung der Verbund AG aus Wasserkraft durch den Erwerb von 13 Laufwasserkraftwerken am bayerischen Inn um 7 % an: Die bayerischen Inn-Kraftwerke weisen zusammen eine Höchstleistung von 312 Megawatt und eine durchschnittliche Jahreserzeugung von 1,85 Mrd. Kilowattstunden auf.

Aktionärsstruktur und Aktie:
Die Verbund AG notiert an der Wiener Börse und ist im Leitindex ATX gelistet.
Aktionärsstruktur:

Republik Österreich: 51 Prozent?
Syndikat EVN AG und Wiener Stadtwerke: Mehr als 25 Prozent
TIWAG: Mehr als 5 Prozent
Streubesitz: Weniger als 20 Prozent

Kritik und Fragen:
Warum verblieben der Republik Österreich (also uns) nach Übertragung aller Kraftwerke nur 51% Aktienanteile, wo ursprünglich die Verbund AG zu 100 % im staatlichen Eigentum war? Die Stromkraftwerke stellte ja das Grundkapital dar.
Es ist verständlich, dass man anlässlich der Teilprivatisierung die Hoffnung hatte, dass durch das börsennotierte Unternehmen mit seinen Expansionsabsichten mit den Aktienanteile mehr Gewinne in das österreichische Budget fließen könnte.
Aber es war sicher nicht gedacht, dass diese Gewinne auf den Rücken der österreichischen Stromkunden erwirtschaftet werden.

Durch den EU-Beitritt 1995 forderten EU-Vorschriften die gesellschaftsrechtliche Entflechtung (Unbundling) von Erzeugung und Übertragung von Strom:
Die Liberalisierung eines Strommarktes findet oft gemeinsam mit dem Unbundling, der Entflechtung von Erzeugung, Übertragung, Verteilung und dem Endkundengeschäft im Stromsektor statt. Ziel ist es, die Elektrizitätsversorgung marktwirtschaftlicher zu gestalten. Wo möglich soll mehr Wettbewerb stattfinden, wo nötig greifen staatliche Regulierungen ein.

Dieser Wettbewerb sollte ja zu Gunsten des Stromkunden stattfinden und nicht zu Gunsten der Aktionäre!!!!

Abgesehen davon, ist es von einem Staat ein sträflicher Leichtsinn, die Grundversorgung seiner Bürger einem börsennotierten Unternehmen zu überlassen, wo der Strompreis auf Grund von Angebot und Nachfragen, nicht dem realen Wert, sondern den virtuellen Wert einer Spekulation untersteht!!!!!!

Jean-Claude Juncker betonte einmal; während seiner Amtszeit in einem Interview, wenn die Virtuelle Wirtschaft (Börse, Aktien) der Realwirtschaft überflügelt, besteht die Gefahr des Zusammenbruchs des gesamten Wirtschaftssystems. Die börsennotierten Aktiengesellschaften, deren Werte durch Spekulationen festgelegt werden, ist das schwächste Glied in unserer Finanzwirtschaft.

Siehe Lehmann-Brothers 2008!


*) Fertiges AKW für Stromerzeugung wurde der Betrieb verhindert: 

 
Quelle: Wikipedia, Kernkraft Zwentendorf

Nur durch ein nicht gehaltenes Versprechen der Schweizer Grünen kam es zu einem Model 1:1 um 10 Milliarden Schilling!

Das Kernkraftwerk Zwentendorf in Zwentendorf an der Donau (Niederösterreich) ist das einzige Kernkraftwerk der Welt, das komplett fertiggestellt wurde – sogar die radioaktiven Brennstäbe lagerten schon im AKW – aber nie in Betrieb gegangen ist. Das Kraftwerk wurde zur größten Investitionsruine der Republik Österreich- und gleichzeitig ein Meilenstein der Wirtschaftsgeschichte. Über 10 Milliarden Schilling wurden in den Sand gesetzt.
Am 11. November 1969 wurde der Bau des Kernkraftwerks Zwentendorf im Ministerrat genehmigt. Geplant war ein Siedewasserreaktor mit einer Nettoleistung von 692 MW. Auf Drängen der Bundesländer wurde der Baubeschluss zugunsten des Kernkraftwerks von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Bruno Kreisky am 22. März 1971 gefällt. Am 4. April 1972 wurde mit dem Bau begonnen.


Am 5. November 1978 sorgte die erste Volksabstimmung in Österreich seit 1945 für ein historisches Ergebnis: 1.606.308 Menschen sagten mit einem knappen Ergebnis „Nein“ zur Atomkraft (50,47 Prozent der abgegebenen Stimmen). Die Nichtinbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf führte noch im Dezember zum Atomsperrgesetz, welches bestimmte, dass in Österreich auch in Zukunft keine Kernkraftwerke ohne Volksabstimmung gebaut werden dürfen. Dieses Gesetz wurde 1999 durch das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich verschärft.
Nebenbei bemerkt sei zu erwähnen, dass die Gegenstimmen von Vorarlberg und Tirol zu den „Nein“ zur Atomkraft geführt hatten. Den Vorarlberger und Tirolern wurde von den Schweizer Grünen versprochen ihr eigenes geplantes Atomkraftwerk nicht zu errichten, wenn durch Abstimmung des Atomkraftwerk Zwentendorf verhindert wird. Nur das Versprechen wurde nicht gehalten und das Atomkraftwerk in der Schweiz wurde trotzdem gebaut.


Das Kernkraftwerk Zwentendorf wäre eines der sichersten Atomkraftwerke gewesen!

EIN ENDE FÜR TABUS FÜR HAINBURG UND ATOMKRAFT!

Atomkraft statt GAS!!!!!
"Die tiefgreifende Gaskrise mit Russland und der Ukraine hat die Diskussion um Atomstrom auch in Österreich neu entfacht. Der Intustrielle Hannes Androsch verlang ein Ende der Heuchelei"

Das war am 15.1.2009 in der "Tiroler Tageszeitung"
Bitte lesen sie!



*) Wasserkraftwerk für Stromerzeugung wurde 1984/85 die Errichtung verhindert:

 
Quelle: Dissertation: „Die Entwicklung der österreichischen Wasserkraft nach Zwentendorf und Hainburg, Mag. rer. nat. Andreas Kuchler

Ende 1983 wurde das von den Donaukraftwerken geplante Kraftwerk im Raum Hainburg von den zuständigen politischen Gremien zum „bevorzugten Wasserbau“ erklärt.

Die Auseinandersetzungen um das geplante Donaukraftwerk Hainburg beherrschte ab 1983 die innenpolitische Diskussion und eskalierte Anfang Dezember 1984, als Bauarbeiter mit Rodungen in der Stopfen Reuther Au beginnen wollten. Umweltaktivistinnen und -aktivisten blockierten Holzfällertrupps den Weg und versuchten in der Folge den Arbeitsbeginn durch die Besetzung der Au zu verhindern. Zusammenstöße mit der Polizei, die den Arbeitern den Zutritt zur Baustelle sichern sollte, gaben den Ereignissen eine weitere dramatische Dimension. Dementsprechend emotionell verlief die Diskussion um den Polizeieinsatz gegen zivilen Widerstand - nicht nur in politischen Kreisen und in den Medien, sondern auch in der gesamten österreichischen Bevölkerung.

Bundeskanzler Fred Sinowatz kündigte schließlich nach einer Krisensitzung in der Nacht vom 21. auf den 22. Dezember 1984 einen Weihnachtsfrieden an, womit auch die Rodungsarbeiten vorläufig gestoppt wurden. Am Beginn des neuen Jahres, am 2. Jänner 1985, hob der Verwaltungsgerichtshof aufgrund einer am 21. Dezember 1984 von Grundeigentümern eingebrachten Beschwerde den Wasserrechtsbescheid auf. Das hatte
zur Folge, dass die Rodungen bis zur Klärung der rechtlichen Frage eingestellt wurden. Am 23. Jänner 1985 gab schließlich Bundeskanzler Sinowatz eine Erklärung vor dem Nationalrat ab. Nachdem am 2. Jänner 1985 der Verwaltungsgerichtshof den Wasserrechtsbescheid aufgehoben hatte und daraufhin die Rodungen bis zur Klärung der rechtlichen Frage eingestellt worden waren, gab Bundeskanzler Fred Sinowatz am 23. Jänner 1985 vor dem Nationalrat eine Erklärung ab. Diese mündete in der Feststellung, Hainburg sei zu einem
"Symbol eines grundsätzlicheren, letztlich gesellschaftspolitischen Konflikts geworden; eines Konflikts zwischen Wirtschaft und Ökologie, zwischen Technik und Natur, zwischen Tradition und Zukunft, eines Konflikts, wie ihn in abgewandelter Form alle Industriestaaten erleben."

Bundeskanzler Sinowatz begann mit der Feststellung, die Erhöhung der Energieunabhängigkeit vom Ausland und die Sicherheit der Energieversorgung könne nur durch Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger, in erster Linie durch die Nutzung der heimischen Wasserkraft, erreicht werden, was auch die sauberste Lösung sei. Er begründete ausführlich, warum der Standort Hainburg für das Kraftwerk gewählt wurde
und versicherte, dass dabei vor allem der Sicherung der Heilquellen in Deutsch-Altenburg, der Sicherung des Trinkwassers für Wien und den Bedürfnissen der Schifffahrt besonderes Augenmerk geschenkt worden sei. In Bezug auf das Ramser Abkommen5 meinte er, dieses habe die Erhaltung der darin aufgelisteten Feuchtgebiete zum Ziel, verbiete aber keine Eingriffe. Gemäß dem Berner Übereinkommen werde die Erhaltung
wildlebender Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume durch kompensatorische Maßnahmen gesichert. "Mit allem Nachdruck" wolle er daher festhalten, dass der Beginn der Rodungsarbeiten in "rechtmäßiger Ausübung einer erteilten Bewilligung" erfolgt sei. Das Vorgehen der Exekutive habe sich gegen die Beeinträchtigung dieser Rechte gerichtet.
Sinowatz wies am Ende seiner Ausführungen auf das im Ministerrat beschlossene 11-Punkte-Programm hin, in dem sich die Bundesregierung zum weiteren Ausbau der Wasserkraft und damit auch zur Errichtung eines Donaukraftwerkes bei Hainburg bekannte, weiteres zu beschäftigungspolitischen Maßnahmen und zur Errichtung eines Nationalparks Thaya-March-Donau-Auen.

Zum Schluss dieser Diskussion ein Statement, dass heute eine weitreichende Bedeutung hat:

„Peter formulierte es als ein freiheitliches Anliegen, die Erfordernisse der Ökologie und der Ökonomie besser als bisher aufeinander abzustimmen, und erinnerte wie sein Vorredner auf die bisherigen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt“

Er unterstrich gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit, den Energiebedarf sicherzustellen und mehr Energieunabhängigkeit zu erreichen, weshalb die umweltschonende Nutzung der Wasserkraft in Österreich unerlässlich sei. Dafür müsse man den Blick der Menschen schärfen, sagte Peter und räumte ein, dass die Kontrollmechanismen in den Machtapparaten zu wenig funktionieren. Es gebe vor allem zu viel parteipolitische Gängelung. Daher sollte Hainburg auch hier verstärkt Anlass sein, den Weg von gestern in das Morgen anzutreten.

Noch einmal:
Er unterstrich gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit, den Energiebedarf sicherzustellen und mehr Energieunabhängigkeit zu erreichen, weshalb die umweltschonende Nutzung der Wasserkraft in Österreich unerlässlich sei.


Das war im Jahr 1984! Diesen Aufruf hat die Politik bis heute verschlafen, bis Putin die Welt eines Besseren (Fürchterliches) belehrt hat.

Im Übrigen wurde dann von der Slowakei 30 km flussabwärts, obwohl von Umweltschützer zur gleichen Zeit wie Hainburg bekämpft, das Wasserkraftwerk Gabčíkovo errichtet!


Die Besetzung der Hainburger Au im Dezember 1984 war umweltpolitisch und demokratiepolitisch von großer Bedeutung für Österreich.
Die Hainburger Au ist eine naturbelassene Flusslandschaft an der Donau in der Nähe von Hainburg (Niederösterreich) östlich von Wien und seit 1996 Teil des Nationalparks Donau Auen. Zum Jahreswechsel 1982/1983 hatte der WWF Österreich seine Kampagne „Rettet die Auen“ gestartet und begonnen, die Öffentlichkeit auf die drohende Zerstörung eines Teils der Donau-Auen durch ein dort geplantes Wasserkraftwerk aufmerksam zu machen.
Ende 1983 wurde das von den Donaukraftwerken geplante Kraftwerk im Raum Hainburg von den zuständigen politischen Gremien zum „bevorzugten Wasserbau“ erklärt.

Vom 4. - 11. März 1985 wurde das Konrad-Lorenz Volksbegehren durchgeführt. Es verlangte u. a. ein Verbot von Großkraftwerken wie Hainburg und die Errichtung eines Nationalparks im Gebiet von Hainburg und wurde von 353.906 Personen unterzeichnet.

Am 1. Juli 1986 hob der Verwaltungsgerichtshof den Wasserrechtsbescheid auf. Es wurde ein Baustopp verhängt.

Leider, aus heutiger Sicht betrachtet, eine totale Fehlentscheidung!!!!!!!!
Jährlich müssen für Erhaltung der Wasserrinne bei Hainburg zum Zwecke der Schifffahrt Millionenbeträge aufgewendet werden!

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Gaswirtschaft:
(teilweise Ausschnitte aus Diplomarbeit Marie-Louise Skolud, Wien, 2013):

Der Vertrag zwischen der Österreichischen Mineralölverwaltung (ÖMV) und der Sojusnefteexport (SNE) am 1. Juni 1968 stellt einen Meilenstein in der österreichischen Energieversorgung dar. Auch die Vereinigten Österreichischen Eisen- und Stahlwerke (VÖEST) und ihre deutschen Vertragspartner Mannesmann und Thyssen war mit Abkommen in das Vertragskonvolut involviert, da die Sowjetunion die Lieferung von
Material zum Pipelinebau als Bedingung für den Gasexport postulierte. Österreich hatte seit 1955, nach dem Staatsvertragsabschluss, bereits die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der UdSSR wieder aufgenommen, in deren Folge mehrere Handelsabkommen abgeschlossen wurden. Gerade der Erdgaslieferungsvertrag 1968 war eine Besonderheit, weil Österreich als erstes westliches Land von dem Rohstoffreichtum der Sowjetunion
profitierte. Für andere Energieabkommen mit der Sowjetunion, die von westlichen Ländern wie Frankreich, Italien und der BRD verhandelt wurden, diente der österreichische Vertrag als Vorlage.


Der russisch-ukrainische Gasstreit im Winter 2009 hat uns in Erinnerung gerufen, wie abhängig wir von den Gaslieferungen aus dem Osten sind. Österreich besitzt eine beachtliche Inlandsförderung, die jedoch bei weitem nicht ausreicht um Industrie, Haushalt und Gewerbe zu versorgen. Heute wie damals sind wir auf den wertvollen Rohstoff angewiesen, allerdings in viel größerem Ausmaß. Durch die flächendeckende Versorgung insbesondere der Industrie, aber auch der Haushalte muss stetig Gas verfügbar sein. Im Laufe der letzten 40 Jahre schloss Österreich mit anderen Ländern, wie Algerien, Norwegen oder Lybien Lieferverträge ab, doch trotzdem sind wir immer noch am meisten von den Gasimporten aus Sibirien abhängig. Seit der Entdeckung und den ersten Experimenten dient Gas (Erdgas, Kohlengas) zwei grundlegenden Verwendungszwecken: als Brennstoff zur Beleuchtung oder zu Heizzwecken.

Die Sowjetische Mineralölverwaltung 1945-1955:
Bereits ab 1943 waren die Sowjets relativ gut über die österreichische Wirtschaft im Bilde. Insbesondere die Industrie und Erdölwirtschaft im Osten des Landes war von Interesse für die sowjetischen Planungs- und Erkundungsabteilungen. Nach dem Einmarsch der Roten Armee am 29.März1945 im Burgenland und der anschließenden Eroberung Wiens und St. Pöltens wurde als neue Priorität die Besetzung und Sicherstellung der Erdölfelder und der dazugehörenden technischen Anlagen gesetzt. Mit der Besetzung begann auch die Demontage der Anlagen. Bohranlagen, Bohrwerkzeuge, Motoren, Kompressoren etc. wurden von Spezialtruppen der Roten Armee im Sommer 1945 abgebaut und in die UdSSR abtransportiert.

Doch schon während der Demontage-Aktionen kam aus Moskau der Befehl die Erdölförderungsanlagen
wieder in Betrieb zu setzen. Aufgrund der Koordinationsschwierigkeiten kam es mitunter zu heftigen
Kompetenzstreitigkeiten darüber, ob nun demontiert oder reaktiviert werden sollte. Schließlich wurde der Wiederaufnahme der Förderung Priorität eingeräumt. Die Mängel an den Anlagen waren jedoch eklatant, und so konnte erst 1949 an die Förderhöhepunkte der NS-Zeit angeschlossen werden. Da die erdölproduzierenden Länder Rumänien, Österreich, Polen und Deutschland in der sowjetischen Besatzungszone lagen, kontrollierte die UdSSR fast den gesamten Erdölsektor in Europa.

Die Grundlage für die zehnjährige Besatzungszeit der Industrie und des Handels in Ostösterreich durch die UdSSR lieferte die Potsdamer Konferenz vom 17. Juli bis 2. August 1945, in deren Abschlussabkommen die USA, Großbritannien und die Sowjetunion festlegten, dass die deutschen Vermögenswerte in Österreich von den Alliierten als Reparationszahlungen verwendet werden konnten. Allerdings verzichteten sie wechselseitig auf die Ansprüche in den jeweilig anderen Besatzungszonen.
Ursprünglich forderte die Sowjetunion, dass Österreich, mit dem Verweis auf die Mitverantwortung an Krieg und Zerstörung, Wiedergutmachungsleistungen in Höhe von 250 Millionen US-Dollar zu erbringen hätte. Diese sollten in Gestalt von Warenlieferungen im Zeitraum von sechs Jahren an die Sowjetunion, USA, Großbritannien und Jugoslawien erfolgen. Der Wert der deutschen Guthaben in Österreich wurde mit rund 130 Millionen Dollar ermittelt. Aufgrund des Potsdamer Abkommens beanspruchte die Sowjetunion bereits im August 1945 die Schürfrechte und alle Erdölförder-, Verarbeitungs- und Transportanlagen in Österreich. Zunächst wurde die Gründung einer gemischtstaatlichen Erdölgesellschaft nach rumänischem Vorbild angestrebt.
Dies scheiterte allerdings am Widerstand der Alliierten, insbesondere der USA. Nach dem Scheitern des Projekts Sanafta (sowjetisch-österreichische Erdölgesellschaft) gründete die UdSSR kurzerhand im September 1945 die Sowjetische Mineralölverwaltung (SMV), um die österreichischen Erdölvorkommen im Alleingang auszubeuten.

Schon während der Dreimächtekonferenz in Berlin war die Definition des Begriffs „deutsches Eigentum“ ungeklärt geblieben. Auch später kam es zu keiner Einigung. Daher konfiszierten die sowjetischen Besatzer alles das als „deutsches Eigentum“, was bis zum Kriegsende in deutschem Besitz war und nicht kostenlos erworben wurde. Problematisch war, dass sich deutsches von österreichischem Vermögen/Eigentum nicht klar unterscheiden ließ. Auch, im Zuge von „Arisierungen“ enteignete Unternehmen fielen als Passus „deutsches Eigentum“ den Sowjets zu. In Folge erwirtschaftete die SMV (später ÖMV) von 1946-1955 rund 3,8 Milliarden Schilling. Die sowjetischen Betriebe zahlten keine Steuern und Zölle an den Staat Österreich. Rechnet man zum Steuerverlust auch die Demontagen und die Ablösezahlungen 1955 dazu, kommt man auf eine Summe von 27,1 Milliarden Schilling. Diese doch sehr hohen Verluste und Zahlungen, de facto
Reparationszahlungen, wurden Großteils durch Auslandshilfen wie dem European Recovery Programm (Marshall-Plan) in Höhe von 1,6 Milliarden Dollar abgefangen.

Die österreichische Wirtschaft entwickelte sich trotz der herben Einschnitte durch die UdSSR, die bis 1963 andauerten, sehr erfolgreich. Die sowjetische Aneignung der Erdölfirmen erfolgte nach einem bestimmten Schema, wie Walter M. Iber herausfand. Im Frühjahr/Sommer 1945 waren die Betriebe noch unter „Beuteverwaltung“ der Sowjets, was sich nach den Potsdamer Beschlüssen änderte. Nachdem die Besitz-verhältnisse der Firmen im Osten Österreichs geklärt waren, also feststand, was „deutsches“ Eigentum war und was nicht, gingen die Vermögenswerte in sowjetisches Eigentum über. Schließlich stellte man den Firmen einen russischen Offizier als Kontrollorgan zur Seite, die von der österreichischen Regierung eingesetzten Verwalter blieben im Amt. Die komplette Verwaltungsübernahme fand erst 1946 statt. Dahinter könnte Kalkül vermutet werden, da erst nach Einsicht eines sowjetischen Offiziers in die Aufgaben und den Ablauf der Betrieb komplett übernommen wurde, vermutlich um eine reibungslose Übernahme und Weiterführung zu gewährleisten.

Geschichte der ÖMV:

Das Unternehmen Österreichische Mineralölverwaltung (damals ÖMV, heute OMV) war Vertragspartner der Sojusnefteexport und somit maßgeblich am Gasimportgeschäft beteiligt. Daher sollte an dieser Stelle ein kurzer Einblick in die Geschichte und die Entwicklung des Unternehmens gegeben werden und zentrale Punkte, die zum Gasimportvertrag geführt haben, beleuchtet werden.
Nach dem Staatsvertrag 1955 erfolgte die Verstaatlichung der SMV, allerdings verlangte die Sowjetunion sowohl für die SMV als auch für die USIA-Betriebe eine hohe Ablösung. Die ÖMV und die österreichische Regierung mussten bis 1963 insgesamt 6,52 Mio. Tonnen Rohöl !! in die Sowjetunion liefern.

Die Vermögensmasse der Sowjetischen Mineralölverwaltung wurde übergeben und verstaatlicht. Mit dieser Vermögensmasse musste ein Jahr ohne offizielle Firma gewirtschaftet werden, wegen einer nichtmöglichen Eintragung ins Handelsregister. Das Problem waren die diversen Rechtsformen der Unternehmungen. Die von den Sowjets übertragenen Betriebe, welche sich mit Erdöl- und Erdgaswirtschaft befassten wurden am 10. Februar 1956 zur Österreichischen Mineralölverwaltung AG zusammengeschlossen. Die ÖMV war nun eine Aktiengesellschaft unter öffentlicher Verwaltung, Vorstand und Aufsichtsrat waren vier gleichberechtigte öffentliche Verwalter, Aktionär war die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe.

Der Vertrag über die Lieferung von Erdgas vom 1. Juni 1968:
Nach langen Vorverhandlungen mit der UdSSR kam es am 1. Juni 1968 zum „Vertrag über die Lieferung von Erdgas“ in Wien. Der Vertrag wurde zwischen der Sojusnefteexport (kurz: SNE) als Verkäufer und der Österreichischen Mineralölverwaltung (kurz: ÖMV) abgeschlossen. Das Abkommen umfasste zum einen die Lieferung von Erdgas aus der UdSSR nach Österreich, zum anderen die Lieferung von Rohren und Materialien der VÖEST aus Österreich an die Sowjetunion.

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer verpflichtete sich für 23 Kalenderjahre zum Verkauf bzw.
Kauf von Erdgas, welches an der tschechoslowakisch-österreichischen Grenze übergeben werden sollte. Als Stichtag für den Beginn der Lieferungen wurde der 10. September 1968 festgesetzt. Die abzunehmenden Mengen wurden ab 1971, die beiderseitig erhöht werden kann, bis zum Ablauf des Vertrages mit 1,5 Mrd. Nm3 festgelegt. Für den Gasabnehmer bestand die Verpflichtung, die verpflichtete Menge zu bezahlen, auch wenn kein Gas abgenommen wird. Das Gas musste gewisse physikalische und chemische Spezifikationen aufweisen.

Während der gesamten Gültigkeitsdauer des Vertrages (1968-1990) war der Preis auf US $ 14,10 für 1000 Nm³ festgelegt. Der Preis konnte erst ab der zweiten Periode (ab 1976), wenn Währungsschwankungen vorlagen, neu verhandelt werden, allerdings musste das wirtschaftliche Gleichgewicht wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weiterhin garantiert sein. Die Zahlung des Erdgases sollte monatlich auf ein Konto der Außenhandelsbank der UdSSR bei der Österreichisches Kontrollbank AG in US-Dollar erfolgen.

Zur Absicherung der Forderungen (Preis, Zahlung, Abnahme u.a.) forderte die UdSSR, dass der Käufer (ÖMV) 84 Blankowechsel bei einer verstaatlichten österreichischen Bank hinterlegen sollte, die von einer Landes-(Ferngas-) Gesellschaft akzeptiert würden. Die Bank musste wiederum der Außenhandelsbank der UdSSR bestätigen, dass die entsprechenden Summen und das Datum in die Blankowechsel eintragen waren, falls das Erdgas nicht in der festgelegten Frist bezahlt würde.
Natürlich durfte die eingetragene Summe den vereinbarten tatsächlichen Wert des Erdgases nicht überschreiten. Falls der Käufer die vereinbarte Menge nicht abnahm, sollten die Summen und das
Datum in die Blankowechsel eingetragen werden um die nicht abgenommenen Mengen zu decken.

Die jetzigen Vertrag-Vereinbarungen über den Gasimport der ÖMV AG mit GAZPROM via ROSNEFT ist nicht bekannt.
Die von der russischen Staatsführung gewollte Fusion des Gasproduzenten mit dem staatlichen Ölunternehmen Rosneft wurde am 2. März 2005 gegen das Widersträuben dessen Managements vollzogen.

Durch Aktientausch erlangte Rosneft die Anteilsmehrheit an Gazprom. Am 14. Juli 2011 verkündeten Gazprom und RWE eine strategische Kooperation auf dem deutschen Strommarkt.

Am 21. Mai 2014 schloss Gazprom einen Vertrag mit dem staatlichen chinesischen Ölkonzern China National Petroleum Corporation über die Lieferung von jährlich mindestens 38 Milliarden Kubikmeter Erdgas nach China ab 2018 für eine Dauer von 30 Jahren. Insgesamt entsprach der Wert des Geschäftes etwa 400 Milliarden US-Dollar. Der erwünschte Beitrag zur Finanzierung seitens China blieb aus. Damit wurde ein Ertrag für Gazprom aus dem verpolitisierten Projekt etwas unwahrscheinlicher.

Gazprom verfügt über etwa ein Sechstel aller sicher wirtschaftlich gewinnbaren Gasreserven der Welt. Hinzu kommen umfangreiche potentielle Ressourcen, vor allem in West- und Nordsibirien.


ÖMV derzeitige Unternehmen Struktur:

Wer betreibt nun das Gas-Management?
51% Austrian Gas Grid Management“ besteht aus der „Gas Connect Austria GmbH-,
15% der Netz Niederösterreich GmbH,
15% der Netz Oberösterreich GmbH,
15% der Energienetze Steiermark GmbH,
2% der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH und
2% der Vorarlberger Energienetze GmbH.


51% werden von der „Connect Austria“ gehalten und die Eigentümer sind zu 51 % der „Verbund AG“, wo die Republik daran 51% hat.
49% von „Connect Austria“ gehören zur „A5 Gasinfrastruktur“, wobei hier die „ALLIANZ“ 60% Anteile innehat.
Der Rest wieder verschiedene Firmen. Im Grunde genommen sind an dem Gas-Geschäft unzählige Firmen beteiligt, die alle einen Verwaltungsapparat haben und auch verdienen wollen. Da darf man sich nicht wundern, warum der Gaspreis so hoch ist!

Kritik und Fragen:

Warum verblieben der Republik Österreich (also uns) nach den jahrzehntelangen Vorarbeiten und Investitionen nur 51% Aktienanteile (über Verbund), wo ursprünglich die ÖMV AG zu 100 % im staatlichen Eigentum war?
Es ist verständlich, dass man anlässlich der Teilprivatisierung die Hoffnung hatte, dass durch das börsennotierte Unternehmen mit seinen Expansionsabsichten mit den Aktienanteile mehr Gewinne in das österreichische Budget fließen könnten.
Aber es war sicher nicht gedacht, dass diese Gewinne auf den Rücken der österreichischen Gaskunden erwirtschaftet werden.

Durch den EU-Beitritt 1995 forderten EU-Vorschriften die gesellschaftsrechtliche Entflechtung (Unbundling) von Erzeugung und Übertragung von Gas:
Die Liberalisierung eines Gasmarktes findet oft gemeinsam mit dem Unbundling, der Entflechtung von Erzeugung, Übertragung, Verteilung und dem Endkundengeschäft im Strom- und Gassektor statt. Ziel ist es, die Grundversorgung mit Gas und Strom marktwirtschaftlicher zu gestalten. Wo möglich, soll mehr Wettbewerb stattfinden, wo nötig greifen staatliche Regulierungen ein.
Dieser Wettbewerb sollte ja zu Gunsten des Strom- und Gaskunden stattfinden und nicht zu Gunsten der Aktionäre!!!!
Abgesehen davon, ist es von einem Staat ein sträflicher Leichtsinn, die Grundversorgung seiner Bürger einem börsennotierten Unternehmen zu überlassen, wo der Gaspreis auf Grund von Angebot und Nachfragen, nicht dem realen Wert, sondern den virtuellen Wert einer Spekulation untersteht!!!!!!

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Blinkender Pfeil OMV-Chef Stern: "Dann ist die OMV auch weg"



https://kurier.at/wirtschaft/omv-chef-alfred-stern-dann-ist-die-omv-auch-weg/402380124
OMV-Konzernchef Alfred Stern sieht Öl und Gas nicht als Wachstumsmarkt in Europa - aber man werde auch in Zukunft noch bei der OMV Benzin und Diesel tanken können und auch Erdgas werde weiter benötigt.
"Man kann natürlich von der OMV fordern, aus Öl und Gas heute auszusteigen. Ich kann morgen meine Raffinerie schließen, ich kann alle Bohrlöcher verschließen - dann ist die OMV auch weg"
Sagte Stern im Gespräch mit der APA. Allerdings generiere die OMV 1,6 Prozent von Österreichs Bruttosozialprodukt.

Ausstieg aus Russland
Aussteigen würde Stern gerne auch aus der Beteiligung am russischen Gasfeld Juschno- Russkoje, die man bereits fast zur Gänze abgeschrieben hat. "Aber um etwas verkaufen zu können, müssen Sie einmal jemanden finden, der das auch kaufen will und es auch kaufen darf." Dafür brauche man in Russland auch die entsprechenden Genehmigungen.

"Das ist zur Zeit aufgrund der Rechtslage extrem schwierig." Forderungen nach einem sofortigen Rückzug aus Russland zeugen für Stern von einem "sehr vereinfachten Rechtsverständnis. Ich könnte als OMV-Chef beispielsweise diese Verträge zerreißen hier in Wien, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir nach wie vor dort beteiligt sind."


Rumänien bald größter Erdgasproduzent der EU?

Der Energiekonzern OMV Petrom erschließt ein riesiges Gasfeld im Schwarzen Meer. "Neptun Deep" soll eines der größten Erdgasprojekte Europas werden. Umweltschützer kritisieren das Vorhaben scharf.

Der österreichische Energiekonzern OMV hat nach langem Ringen grünes Licht für ein milliardenschweres Gas-Projekt im Schwarzen Meer gegeben. In den nächsten Jahren werde man gemeinsam mit dem staatlichen rumänischen Gasproduzenten Romgaz vier Milliarden Euro in die Erschließung des Tiefsee-Projektes investieren, wobei die Kosten gleichmäßig aufgeteilt würden, teilten die OMV und ihre rumänische Tochter Petrom heute mit.

Das unter dem Namen "Neptun Deep" laufende Projekt zählt zu den bedeutendsten Erdgasvorkommen in der Europäischen Union (EU) und soll Rumänien unabhängiger von russischen Gaslieferungen machen.
Das erste Gas werde für 2027 erwartet.

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