Ein Ausschnitt aus den EU-Richtlinien:
VERORDNUNG (EU) Nr. 1227/2011 DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 über die
Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts:
1) Es muss gewährleistet werden, dass
Verbraucher und andere Marktteilnehmer ein Vertrauen in die
Integrität der Strom- und Gasmärkte haben können, dass die auf den
Energiegroßhandelsmärkten gebildeten Preise ein faires und auf
Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage
widerspiegeln und dass aus dem Marktmissbrauch "keine
unrechtmäßigen Gewinne gezogen werden können".
(2) Der Zweck von stärker integrierten und transparenteren
Energiemärkten sollte darin liegen, einen offenen und fairen
Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten "zum Nutzen der
Endverbraucher von Energie" zu fördern.
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Anzeige im Jahr 2012
Die Gesamtleistung der
österreichischen Stromkraftwerke: |
Ich habe einmal vor vielen
Jahren wegen der Strompreise recherchiert und haben von
einem seinerzeitigen kompetenten Mitarbeiter von Verbund
erfahren, dass die tatsächlichen Kosten, da die meisten
Wasserkraftwerke bereits abgeschrieben sind für ein
Kilowatt Strom 1/5 sind, zu dem was uns verrechnet wird.
Der Verbund hat unsere Wasserkraftwerke seinerzeit von
den "Österreichischen
Elektrizitätswerke GesmbH"
übernommen und dafür uns, dem Staat, 51 % der
Aktienanteile übertragen. Warum nur 51% müsste auch
einmal geklärt werden? Das ist so wie wenn ich einen
Freund eine Kreissäge schenke und er dann mir, wenn ich
etwas brauche, die Stundenkosten der Kreissäge zu
horrendem Preis verrechnet. Na ja, er würde sagen ich
bin ja eh mit 51 % am Gewinn
(was ist Gewinn???) beteiligt. Wieder einmal von den
damaligen Politiker vermurkst, als man die
Entstaatlichungen vorantrieb. Aber man hat halt, nachdem
jede Menge verschiede Gesellschaften im Verbund
neugestaltet wurde, offenbar jede Menge Platz für
politische Günstlinge geschaffen.
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Kosten für
Stromprodukte aus heimischer Wasserkraft mehr als
verdoppelt haben."
Es sei durchaus nachvollziehbar, dass der Gaspreis
gestiegen ist und derzeit eine starke Teuerung
stattfindet. "Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass
sich die Kosten für Stromprodukte aus heimischer
Wasserkraft mehr als verdoppelt haben", so der Jurist.
Für ihn steht fest, dass dahinter "pures
Gewinn-Interesse" stecke. So Rechtsanwalt Michael
Poduschka in „Heute vom 4.7.2022“
Verbund: "Wir unterstützen unsere Kunden"
"Es ist nun leider einmal so, dass sich der Strompreis
am Gaspreis orientiert", reagiert Verbund-Sprecherin
Ingun Metelko gegenüber "Heute" auf die Kritik. Dem
könne man sich freilich nicht entziehen. "Wir
unterstützen unsere Kunden", betont Metelko mit Verweis
auf das sogenannte Energiebonus-Paket. Es richte sich
sowohl an Haushalts- als auch Gewerbekunden und biete
Hilfe für Härtefälle.
Nur sollte man eines bedenken, dass die Verbund AG (APG)
eine Monopolstellung in Österreich für die
Stromerzeugung aus Wasserkraft (erneuerbarer Energie,
für mich "umweltschonende Energie") innehat. Somit
werden die Stromkunden nun konkurrenzlos mit horrenden
Strompreiserhöhungen belastet.
Stromwirtschaft:
1947-50
Als der Verbund im Jahre 1947 mit dem zweiten
Verstaatlichungsgesetz als »Österreichische
Elektrizitätswirtschafts-AG« gegründet wird, verbraucht
ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt 140
Kilowattstunden Strom im Jahr. Das ist weniger, als
heute ein einziges Fernsehgerät plus Videorekorder im
Standby-Modus benötigt. In den Nachkriegsjahren ist in
Österreich auch Strom Mangelware, häufig kommt es zu
Abschaltungen. Das Wort »Lastverteiler« ist in der
Bevölkerung höchst unbeliebt. In dieser Situation erhält
der Verbund vom Gesetzgeber die Aufgabe, Österreichs
Elektrizitätssystem wieder auf- und auszubauen.
Die Verbund AG wurde 1947 als Österreichische, als
Nachfolgekonzern der Alpen-Elektrowerke, aufgrund des 2.
Verstaatlichungsgesetzes gegründet. Vordringliche
Aufgabe des Unternehmens in den Nachkriegsjahren waren
Planung, Bau und Betrieb von Großkraftwerken sowie der
Betrieb des überregionalen Stromnetzes (welches
allgemein auch Verbundnetz genannt wird und dem Konzern
seinen Namen gab). Zugleich wurden Sondergesellschaften
zum Bau großer Wasser- und Wärmekraftwerke gegründet.
Die Anteile der Republik Österreich an diesen
Sondergesellschaften wurden von der Verbund AG
treuhändig verwaltet.
1950-60
Anfangs fehlt es auch in der Elektrizitätswirtschaft an
dringend nötigem Kapital. Doch der US-amerikanische
Marshall-Plan leistet Starthilfe und 1953 konnte von der
Bevölkerung die erste Energieanleihe mit Steuervorteilen
gezeichnet werden. Schrittweise baut der Verbund
Erzeugung und Netz aus; jede neue Leitung oder
Schaltanlage ist ein Grund zum Feiern. Die Erbauer der
Kraftwerke Kaprun oder Ybbs-Persenbeug werden gar wie
Helden verehrt. Im Staatsvertragsjahr 1955 kann das
zuvor auf Importe angewiesene Österreich seinen
Strombedarf erstmals wieder aus eigenen Quellen decken.
1960-70
Das rasante Wirtschaftswachstum sorgt für eine
Trendumkehr: 1965 werden weniger als drei Viertel des
benötigten Stroms im Inland erzeugt. In der
Hochkonjunktur finden zudem die Baufirmen nicht
ausreichend
Arbeitskräfte für große Kraftwerksneubauten. Bald muss
im Winter wieder Strom importiert werden.
Bereits 1965 musste aber aufgrund des rasanten
Wirtschaftswachstums wieder Strom zugekauft werden.
1970-80
»Rettung« verheißt
die Kernenergie, die in einer gemeinsamen
Kraftanstrengung von Verbund und Landesgesellschaften
genutzt werden soll. Kaum ist das Atomkraftwerk
Zwentendorf fertig, entscheidet die Bevölkerung 1978 in
einer Volksabstimmung gegen die Inbetriebnahme. Die
Regierung verankert daraufhin den Verzicht auf Atomkraft
in der Verfassung – eine große Zäsur in der
Energiepolitik der Zweiten Republik. Auch für die
Verbund AG. Siehe (
*) Fertiges AKW für Stromerzeugung wurde der Betrieb
verhindert:)
1980-90
Um Engpässen vorzubeugen, werden Anfang der 1980er-Jahre
große Kohlekraftwerke wie Dürnrohr oder Mellach
errichtet und der Ausbau der Donau wird forciert. Mit
der Verhinderung des Donaukraftwerks
Hainburg erfährt
diese neue Energiepolitik 1984 einen weiteren
gravierenden Einschnitt. Das Ende von
Großkraftwerksbauten scheint gekommen. Verhinderungen
durch die GRÜNEN; die brachte für die Verbund AG und den
österreichischen Staat etliche wirtschaftliche Probleme
auf dem Stromsektor.
Siehe ( *) Wasserkraftwerk für
Stromerzeugung wurde 1984/85 die Errichtung
verhindert: )
Das Kernkraftwerk Zwentendorf in Zwentendorf an der
Donau (Niederösterreich) ist das einzige Kernkraftwerk
der Welt, das komplett fertiggestellt wurde – sogar die
radioaktiven Brennstäbe lagerten schon im AKW – aber nie
in Betrieb gegangen ist. Das Kraftwerk wurde zur größten
Investitionsruine der Republik Österreich- und
gleichzeitig ein Meilenstein der Wirtschaftsgeschichte.
Über 10 Milliarden Schilling wurden in den Sand gesetzt.
Am 11. November 1969 wurde der Bau des Kernkraftwerks
Zwentendorf im Ministerrat genehmigt. Geplant war ein
Siedewasserreaktor mit einer Nettoleistung von 692 MW.
Auf Drängen der Bundesländer wurde der Baubeschluss
zugunsten des Kernkraftwerks von der Bundesregierung
unter Bundeskanzler Bruno Kreisky am 22. März 1971
gefällt. Am 4. April 1972 wurde mit dem Bau begonnen.
Am 5. November 1978 sorgte die erste Volksabstimmung in
Österreich seit 1945 für ein historisches Ergebnis:
1.606.308 Menschen sagten mit einem knappen Ergebnis
„Nein“ zur Atomkraft (50,47 Prozent der abgegebenen
Stimmen). Die Nichtinbetriebnahme des Atomkraftwerks
Zwentendorf führte noch im Dezember zum Atomsperrgesetz,
welches bestimmte, dass in Österreich auch in Zukunft
keine Kernkraftwerke ohne Volksabstimmung gebaut werden
dürfen. Dieses Gesetz wurde 1999 durch das
Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich
verschärft.
Nebenbei bemerkt sei zu erwähnen, dass die Gegenstimmen
von Vorarlberg und Tirol zu den „Nein“ zur Atomkraft
geführt hatten. Den Vorarlberger und Tirolern wurde von
den Schweizer Grünen versprochen ihr eigenes geplantes
Atomkraftwerk nicht zu errichten, wenn durch Abstimmung
des Atomkraftwerk Zwentendorf verhindert wird. Nur das
Versprechen wurde nicht gehalten und das Atomkraftwerk
in der Schweiz wurde trotzdem gebaut.
Das Kernkraftwerk Zwentendorf wäre eines der sichersten
Atomkraftwerke gewesen!
Ursprünglich stand die Verbund AG entsprechend den
gesetzlichen Grundlagen im hundertprozentigen Eigentum
des Bundes. Mitte 1987 wurde das 2.
Verstaatlichungsgesetz so novelliert, dass die Verbund
AG teilprivatisiert werden konnte, wobei 51 Prozent der
Anteile beim Bund verbleiben mussten. Zugleich erwarb
die Verbund AG die Anteile der Republik Österreich an
den Sondergesellschaften (Österreichische
Donaukraftwerke AG, Österreichische Draukraftwerke AG,
Tauernkraftwerke AG, Verbundkraft Elektrizitätswerke
GmbH, Ennskraftwerke AG, Donaukraftwerk Jochenstein AG
und Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG). 1988
erfolgte die Teilprivatisierung der Verbund AG im Rahmen
eines Börsenganges. Dabei wurden 49 % der Aktien
verkauft.
1990-2000
1991 stimmen drei Viertel der Wiener Bürger bei einer
Volksbefragung dem Bau des Donaukraftwerks Freudenau zu.
Das mit hohen Umweltauflagen errichtete Kraftwerk geht
1998 ans Netz.
Die wohl bedeutendste Zäsur in der Geschichte der
Verbund AG erfolgte 1995. In diesem Jahr trat Österreich
der Europäischen Union bei, die ein Jahr später die
Liberalisierung des Strommarktes startete. Um sich auf
dessen völlige Öffnung vorzubereiten, konzentrierte sich
die Verbund AG auf das Kerngeschäft der Erzeugung
elektrischen Stroms und gab sich eine neue Struktur,
wobei die Aktivitäten unter einer strategischen Holding
in den Geschäftsbereichen Erzeugung, Handel, Übertragung
und Beteiligungen gebündelt wurden. EU-Vorschriften
forderten die gesellschaftsrechtliche Entflechtung
(Unbundling) von Erzeugung und Übertragung von Strom.
Zugleich trieb das Unternehmen seine
Internationalisierung voran, beginnend 1999 mit
Deutschland, und baute bis 2003 ohne Kündigungen mehr
als die Hälfte an Personal ab.
In den 1990er Jahren kam es auch zu einer Vielzahl von
wechselseitigen Beteiligungen in Österreichs
Energie-Wirtschaft. So erwarben die
Landesenergiegesellschaften TIWAG (Tirol) mehr als 5 %
und EVN (Niederösterreich) sowie die Wiener Stadtwerke
Holding AG (zu denen der Energieversorger Wien Energie
gehört) mehr als 25 % des Grundkapitals. Die Verbund AG
selbst beteiligte sich mit Partnern an der EVN, trennte
sich jedoch 2003 wieder von diesem Aktienpaket. Wichtige
Inlandsbeteiligungen der Verbund AG sind heute die
Kelag-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft. 2012
trennte sich das Unternehmen von seinen Beteiligungen an
Steweag-Steg, sowie Energie Klagenfurt.
Zur Finanzierung von Restrukturierung und Expansion des
Verbund-Konzerns wurden zwischen 1997 und 2000 unter
anderem acht österreichische Donaukraftwerke im Rahmen
eines Cross-Border-Leasing-Vertrages an eine US-amerikanische
Finanzgesellschaft verleast und ohne
Eigentums-übertragung zurückgeleast. 2009 wurde die
Rückabwicklung möglichst aller Leasingtransaktionen
beschlossen und Großteiles noch im selben Jahr umgesetzt.
2000-2007
Schon vor der Total-Öffnung des österreichischen
Strommarkts im Jahr 2001 ist der Verbund fit für den
Wettbewerb in Europa. Im neuen Jahrtausend fährt der
Konzern auf Erfolgskurs. Binnen weniger Jahre verdoppelt
der Verbund den Stromabsatz und die Umsatzerlöse.
Übrigens: Ein österreichischer Haushalt verbraucht heute
im Durchschnitt 4.415 Kilowattstunden (kWh) Strom pro
Jahr (Stand 2020) – also rund dreißigmal so viel wie vor
sechs Jahrzehnten.
Mitte 2005 etablierte die Verbund AG den
Geschäftsbereich Vertrieb und wurde in Österreichs
Endkundengeschäft mit Strom aktiv. Binnen weniger Jahre
stieg das Unternehmen zum fünftgrößten Stromanbieter im
Inland auf. 2007 erweiterte die Verbund AG ihre
Aktivitäten um weitere erneuerbare Energieträger und
begann mit großen Investitionen vor allem in Windkraft.
Mitte 2009 erwarb die Verbund AG vom Energieunternehmen
E.ON eine Kraftwerkskette am bayerischen Inn und stieg
so zum viertgrößten Wasserkrafterzeuger Europas auf.
2013 wurden acht weitere Wasserkraftwerke von E.ON
übernommen.
Im März 2020 beschloss der
Aufsichtsrat, dass Michael Strugl Anfang 2021 Wolfgang
Anzengruber als Vorstandsvorsitzender der Verbund AG
nachfolgen soll.
VERBUND ist Österreichs
führendes Stromunternehmen und einer der größten
Erzeuger von Strom aus Wasserkraft in Europa. Laut
eigenen Angaben werden an die 100 % der VERBUND-Stromerzeugung
aus klimafreundlichen, erneuerbaren (umweltschonenden)
Energien gewonnen. Das Unternehmen wirbt damit, mit
innovativen Produkten und energienahen Dienstleistungen
für Haushalte-, Gewerbe- und Industriekunden den Weg in
die saubere Energiezukunft fortzusetzen.
Wasserkraft:
Rund vier Fünftel des Verbund-Stroms in Österreich
stammen aus eigenen Wasserkraftwerken. Die Verbund AG
betreibt 128 Wasserkraftwerke in Österreich: 22
Speicherkraftwerke, und 92 Laufkraftwerke. Dazu kommen
Bezugsrechte an 14 weiteren Laufwasserkraftwerken. Die
Anlagen befinden sich in der Alpenregion in Salzburg,
Tirol, Kärnten und der Steiermark sowie entlang aller
wichtiger Flüsse wie Inn, Donau, Enns, Mur und Drau. Die
Verbund AG verfügt in Österreich über eine
Gesamthöchstleistung aus Wasserkraftwerken von 8.215
Megawatt; die durchschnittliche Jahreserzeugung beträgt
zusammengenommen 28 Mrd. kWh. Mitte 2009 wuchs die
Stromerzeugung der Verbund AG aus Wasserkraft durch den
Erwerb von 13 Laufwasserkraftwerken am bayerischen Inn
um 7 % an: Die bayerischen Inn-Kraftwerke weisen
zusammen eine Höchstleistung von 312 Megawatt und eine
durchschnittliche Jahreserzeugung von 1,85 Mrd.
Kilowattstunden auf.
Aktionärsstruktur
und Aktie:
Die Verbund AG
notiert an der Wiener Börse und ist im Leitindex ATX
gelistet.
Aktionärsstruktur:
Republik Österreich: 51 Prozent?
Syndikat EVN AG und Wiener Stadtwerke:
Mehr als 25 Prozent
TIWAG: Mehr als 5 Prozent
Streubesitz: Weniger als 20 Prozent
Kritik und Fragen:
Warum verblieben der Republik Österreich (also uns) nach
Übertragung aller Kraftwerke nur 51% Aktienanteile, wo
ursprünglich die Verbund AG zu 100 % im staatlichen
Eigentum war? Die Stromkraftwerke stellte ja das
Grundkapital dar.
Es ist verständlich, dass man anlässlich der
Teilprivatisierung die Hoffnung hatte, dass durch das
börsennotierte Unternehmen mit seinen
Expansionsabsichten mit den Aktienanteile mehr Gewinne
in das österreichische Budget fließen könnte.
Aber es war sicher nicht gedacht, dass diese Gewinne auf
den Rücken der österreichischen Stromkunden
erwirtschaftet werden.
Durch den EU-Beitritt 1995 forderten EU-Vorschriften die
gesellschaftsrechtliche Entflechtung (Unbundling) von
Erzeugung und Übertragung von Strom:
Die Liberalisierung eines Strommarktes findet oft
gemeinsam mit dem Unbundling, der Entflechtung von
Erzeugung, Übertragung, Verteilung und dem
Endkundengeschäft im Stromsektor statt. Ziel ist es, die
Elektrizitätsversorgung marktwirtschaftlicher zu
gestalten. Wo möglich soll mehr Wettbewerb stattfinden,
wo nötig greifen staatliche Regulierungen ein.
Dieser Wettbewerb
sollte ja zu Gunsten des Stromkunden stattfinden und
nicht zu Gunsten der Aktionäre!!!!
Abgesehen davon, ist es von einem Staat ein sträflicher
Leichtsinn, die Grundversorgung seiner Bürger einem
börsennotierten Unternehmen zu überlassen, wo der
Strompreis auf Grund von Angebot und Nachfragen, nicht
dem realen Wert, sondern den virtuellen Wert einer
Spekulation untersteht!!!!!!
Jean-Claude Juncker betonte einmal; während seiner
Amtszeit in einem Interview, wenn die Virtuelle
Wirtschaft (Börse, Aktien) der Realwirtschaft
überflügelt, besteht die Gefahr des Zusammenbruchs des
gesamten Wirtschaftssystems. Die börsennotierten
Aktiengesellschaften, deren Werte durch Spekulationen
festgelegt werden, ist das schwächste Glied in unserer
Finanzwirtschaft.
Siehe Lehmann-Brothers 2008!
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Quelle: Wikipedia, Kernkraft Zwentendorf
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Nur durch ein nicht gehaltenes Versprechen der Schweizer Grünen
kam es zu einem Model 1:1 um 10 Milliarden Schilling!
Das Kernkraftwerk Zwentendorf in Zwentendorf an der
Donau (Niederösterreich) ist das einzige Kernkraftwerk
der Welt, das komplett fertiggestellt wurde – sogar die
radioaktiven Brennstäbe lagerten schon im AKW – aber nie
in Betrieb gegangen ist. Das Kraftwerk wurde zur größten
Investitionsruine der Republik Österreich- und
gleichzeitig ein Meilenstein der Wirtschaftsgeschichte.
Über 10 Milliarden Schilling wurden in den Sand gesetzt.
Am 11. November 1969 wurde der Bau des Kernkraftwerks
Zwentendorf im Ministerrat genehmigt. Geplant
war ein Siedewasserreaktor mit einer Nettoleistung von
692 MW. Auf Drängen der Bundesländer wurde der
Baubeschluss zugunsten des Kernkraftwerks von der
Bundesregierung unter Bundeskanzler Bruno Kreisky am 22.
März 1971 gefällt. Am 4. April 1972 wurde mit dem Bau
begonnen.
Am 5. November 1978 sorgte die erste Volksabstimmung in
Österreich seit 1945 für ein historisches Ergebnis:
1.606.308 Menschen sagten mit einem knappen Ergebnis
„Nein“ zur Atomkraft (50,47 Prozent der
abgegebenen Stimmen). Die Nichtinbetriebnahme des
Atomkraftwerks Zwentendorf führte noch im Dezember zum
Atomsperrgesetz, welches bestimmte, dass in Österreich
auch in Zukunft keine Kernkraftwerke ohne
Volksabstimmung gebaut werden dürfen. Dieses Gesetz
wurde 1999 durch das Bundesverfassungsgesetz für ein
atomfreies Österreich verschärft.
Nebenbei bemerkt sei zu erwähnen, dass die Gegenstimmen
von Vorarlberg und Tirol zu den „Nein“ zur Atomkraft
geführt hatten. Den Vorarlberger und Tirolern wurde von
den Schweizer Grünen versprochen ihr eigenes geplantes
Atomkraftwerk nicht zu errichten, wenn durch Abstimmung
des Atomkraftwerk Zwentendorf verhindert wird. Nur das
Versprechen wurde nicht gehalten und das Atomkraftwerk
in der Schweiz wurde trotzdem gebaut.
Das Kernkraftwerk
Zwentendorf wäre eines der sichersten Atomkraftwerke
gewesen!
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EIN ENDE FÜR TABUS FÜR
HAINBURG UND ATOMKRAFT!
Atomkraft statt GAS!!!!!
"Die tiefgreifende Gaskrise mit Russland und der Ukraine hat die
Diskussion um Atomstrom auch in Österreich neu entfacht. Der
Intustrielle Hannes Androsch verlang ein Ende der Heuchelei"
Das war am 15.1.2009 in der "Tiroler Tageszeitung"
Bitte lesen sie!
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Quelle: Dissertation: „Die
Entwicklung der österreichischen Wasserkraft nach
Zwentendorf und Hainburg, Mag. rer. nat. Andreas Kuchler
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Ende 1983 wurde das von den Donaukraftwerken geplante
Kraftwerk im Raum Hainburg von den zuständigen
politischen Gremien zum „bevorzugten Wasserbau“ erklärt.
Die Auseinandersetzungen um das geplante Donaukraftwerk
Hainburg beherrschte ab 1983 die innenpolitische
Diskussion und eskalierte Anfang Dezember 1984, als
Bauarbeiter mit Rodungen in der Stopfen Reuther Au
beginnen wollten. Umweltaktivistinnen und -aktivisten
blockierten Holzfällertrupps den Weg und versuchten in
der Folge den Arbeitsbeginn durch die Besetzung der Au
zu verhindern. Zusammenstöße mit der Polizei, die den
Arbeitern den Zutritt zur Baustelle sichern sollte,
gaben den Ereignissen eine weitere dramatische
Dimension. Dementsprechend emotionell verlief die
Diskussion um den Polizeieinsatz gegen zivilen
Widerstand - nicht nur in politischen Kreisen und in den
Medien, sondern auch in der gesamten österreichischen
Bevölkerung.
Bundeskanzler Fred Sinowatz kündigte schließlich nach
einer Krisensitzung in der Nacht vom 21. auf den 22.
Dezember 1984 einen Weihnachtsfrieden an, womit auch die
Rodungsarbeiten vorläufig gestoppt wurden. Am Beginn des
neuen Jahres, am 2. Jänner 1985, hob der
Verwaltungsgerichtshof aufgrund einer am 21. Dezember
1984 von Grundeigentümern eingebrachten Beschwerde den
Wasserrechtsbescheid auf. Das hatte
zur Folge, dass die Rodungen bis zur Klärung der
rechtlichen Frage eingestellt wurden. Am 23. Jänner 1985
gab schließlich Bundeskanzler Sinowatz eine Erklärung
vor dem Nationalrat ab. Nachdem am 2. Jänner 1985 der
Verwaltungsgerichtshof den Wasserrechtsbescheid
aufgehoben hatte und daraufhin die Rodungen bis zur
Klärung der rechtlichen Frage eingestellt worden waren,
gab Bundeskanzler Fred Sinowatz am 23. Jänner 1985 vor
dem Nationalrat eine Erklärung ab. Diese mündete in der
Feststellung, Hainburg sei zu einem
"Symbol eines grundsätzlicheren, letztlich
gesellschaftspolitischen Konflikts geworden; eines
Konflikts zwischen Wirtschaft und Ökologie, zwischen
Technik und Natur, zwischen Tradition und Zukunft, eines
Konflikts, wie ihn in abgewandelter Form alle
Industriestaaten erleben."
Bundeskanzler Sinowatz begann mit der Feststellung, die
Erhöhung der Energieunabhängigkeit vom Ausland und die
Sicherheit der Energieversorgung könne nur durch
Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger, in
erster Linie durch die Nutzung der heimischen
Wasserkraft, erreicht werden, was auch die sauberste
Lösung sei. Er begründete ausführlich, warum der
Standort Hainburg für das Kraftwerk gewählt wurde
und versicherte, dass dabei vor allem der Sicherung der
Heilquellen in Deutsch-Altenburg, der Sicherung des
Trinkwassers für Wien und den Bedürfnissen der
Schifffahrt besonderes Augenmerk geschenkt worden sei.
In Bezug auf das Ramser Abkommen5 meinte er, dieses habe
die Erhaltung der darin aufgelisteten Feuchtgebiete zum
Ziel, verbiete aber keine Eingriffe. Gemäß dem Berner
Übereinkommen werde die Erhaltung
wildlebender Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen
Lebensräume durch kompensatorische Maßnahmen gesichert.
"Mit allem Nachdruck" wolle er daher festhalten, dass
der Beginn der Rodungsarbeiten in "rechtmäßiger Ausübung
einer erteilten Bewilligung" erfolgt sei. Das Vorgehen
der Exekutive habe sich gegen die Beeinträchtigung
dieser Rechte gerichtet.
Sinowatz wies am Ende seiner Ausführungen auf das im
Ministerrat beschlossene 11-Punkte-Programm hin, in dem
sich die Bundesregierung zum weiteren Ausbau der
Wasserkraft und damit auch zur Errichtung eines
Donaukraftwerkes bei Hainburg bekannte, weiteres zu
beschäftigungspolitischen Maßnahmen und zur Errichtung
eines Nationalparks Thaya-March-Donau-Auen.
Zum Schluss dieser
Diskussion ein Statement, dass heute eine weitreichende
Bedeutung hat:
„Peter formulierte es als ein freiheitliches Anliegen,
die Erfordernisse der Ökologie und der Ökonomie besser
als bisher aufeinander abzustimmen, und erinnerte wie
sein Vorredner auf die bisherigen Maßnahmen zum Schutz
der Umwelt“
Er unterstrich gleichzeitig aber auch
die Notwendigkeit, den Energiebedarf sicherzustellen und
mehr Energieunabhängigkeit zu erreichen, weshalb die
umweltschonende Nutzung der Wasserkraft in Österreich
unerlässlich sei. Dafür müsse man den Blick der Menschen
schärfen, sagte Peter und räumte ein, dass die
Kontrollmechanismen in den Machtapparaten zu wenig
funktionieren. Es gebe vor allem zu viel
parteipolitische Gängelung. Daher sollte Hainburg auch
hier verstärkt Anlass sein, den Weg von gestern in das
Morgen anzutreten.
Noch einmal:
Er unterstrich gleichzeitig aber auch
die Notwendigkeit, den Energiebedarf sicherzustellen und
mehr Energieunabhängigkeit zu erreichen, weshalb die
umweltschonende Nutzung der Wasserkraft in Österreich
unerlässlich sei.
Das war im Jahr
1984! Diesen Aufruf hat die Politik bis heute
verschlafen, bis Putin die Welt eines Besseren (Fürchterliches)
belehrt hat.
Im Übrigen wurde dann von der Slowakei 30 km flussabwärts, obwohl von
Umweltschützer zur gleichen Zeit wie Hainburg bekämpft,
das Wasserkraftwerk Gabčíkovo errichtet!
Die Besetzung der Hainburger Au im Dezember 1984 war
umweltpolitisch und demokratiepolitisch von großer
Bedeutung für Österreich.
Die Hainburger Au ist eine naturbelassene
Flusslandschaft an der Donau in der Nähe von Hainburg (Niederösterreich)
östlich von Wien und seit 1996 Teil des Nationalparks
Donau Auen. Zum Jahreswechsel 1982/1983 hatte der WWF
Österreich seine Kampagne „Rettet die Auen“ gestartet
und begonnen, die Öffentlichkeit auf die drohende
Zerstörung eines Teils der Donau-Auen durch ein dort
geplantes Wasserkraftwerk aufmerksam zu machen.
Ende 1983 wurde das von den Donaukraftwerken geplante
Kraftwerk im Raum Hainburg von den zuständigen
politischen Gremien zum „bevorzugten Wasserbau“ erklärt.
Vom 4. - 11. März 1985 wurde das Konrad-Lorenz
Volksbegehren durchgeführt. Es verlangte u. a. ein
Verbot von Großkraftwerken wie Hainburg und die
Errichtung eines Nationalparks im Gebiet von Hainburg
und wurde von 353.906 Personen unterzeichnet.
Am 1. Juli 1986 hob der Verwaltungsgerichtshof den
Wasserrechtsbescheid auf. Es wurde ein Baustopp verhängt.
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Leider, aus heutiger Sicht betrachtet, eine totale
Fehlentscheidung!!!!!!!!
Jährlich müssen für Erhaltung
der Wasserrinne bei Hainburg zum Zwecke der Schifffahrt Millionenbeträge
aufgewendet werden!
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Gaswirtschaft:
(teilweise Ausschnitte aus Diplomarbeit
Marie-Louise Skolud, Wien, 2013):
Der Vertrag zwischen der Österreichischen
Mineralölverwaltung (ÖMV) und der Sojusnefteexport (SNE)
am 1. Juni 1968 stellt einen Meilenstein in der
österreichischen Energieversorgung dar. Auch die
Vereinigten Österreichischen Eisen- und Stahlwerke
(VÖEST) und ihre deutschen Vertragspartner Mannesmann
und Thyssen war mit Abkommen in das Vertragskonvolut
involviert, da die Sowjetunion die Lieferung von
Material zum Pipelinebau als Bedingung für den Gasexport
postulierte. Österreich hatte seit 1955, nach dem
Staatsvertragsabschluss, bereits die wirtschaftliche
Zusammenarbeit mit der UdSSR wieder aufgenommen, in
deren Folge mehrere Handelsabkommen abgeschlossen wurden.
Gerade der Erdgaslieferungsvertrag 1968 war eine
Besonderheit, weil Österreich als erstes westliches Land
von dem Rohstoffreichtum der Sowjetunion
profitierte. Für andere Energieabkommen mit der
Sowjetunion, die von westlichen Ländern wie Frankreich,
Italien und der BRD verhandelt wurden, diente der
österreichische Vertrag als Vorlage.
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Der
russisch-ukrainische Gasstreit im Winter 2009 hat uns in
Erinnerung gerufen, wie abhängig wir von den
Gaslieferungen aus dem Osten sind. Österreich besitzt
eine beachtliche Inlandsförderung, die jedoch bei weitem
nicht ausreicht um Industrie, Haushalt und Gewerbe zu
versorgen. Heute wie damals sind wir auf den wertvollen
Rohstoff angewiesen, allerdings in viel größerem Ausmaß.
Durch die flächendeckende Versorgung insbesondere der
Industrie, aber auch der Haushalte muss stetig Gas
verfügbar sein. Im Laufe der letzten 40 Jahre schloss
Österreich mit anderen Ländern, wie Algerien, Norwegen
oder Lybien Lieferverträge ab, doch trotzdem sind wir
immer noch am meisten von den Gasimporten aus Sibirien
abhängig. Seit der Entdeckung und den ersten
Experimenten dient Gas (Erdgas, Kohlengas) zwei
grundlegenden Verwendungszwecken: als Brennstoff zur
Beleuchtung oder zu Heizzwecken.
Die Sowjetische
Mineralölverwaltung 1945-1955:
Bereits ab 1943 waren die Sowjets relativ gut über die
österreichische Wirtschaft im Bilde. Insbesondere die
Industrie und Erdölwirtschaft im Osten des Landes war
von Interesse für die sowjetischen Planungs- und
Erkundungsabteilungen. Nach dem Einmarsch der Roten
Armee am 29.März1945 im Burgenland und der
anschließenden Eroberung Wiens und St. Pöltens wurde als
neue Priorität die Besetzung und Sicherstellung der
Erdölfelder und der dazugehörenden technischen Anlagen
gesetzt. Mit der Besetzung begann auch die Demontage der
Anlagen. Bohranlagen, Bohrwerkzeuge, Motoren,
Kompressoren etc. wurden von Spezialtruppen der Roten
Armee im Sommer 1945 abgebaut und in die UdSSR
abtransportiert.
Doch schon während der Demontage-Aktionen kam aus Moskau
der Befehl die Erdölförderungsanlagen
wieder in Betrieb zu setzen. Aufgrund der
Koordinationsschwierigkeiten kam es mitunter zu heftigen
Kompetenzstreitigkeiten darüber, ob nun demontiert oder
reaktiviert werden sollte. Schließlich wurde der
Wiederaufnahme der Förderung Priorität eingeräumt. Die
Mängel an den Anlagen waren jedoch eklatant, und so
konnte erst 1949 an die Förderhöhepunkte der NS-Zeit
angeschlossen werden. Da die erdölproduzierenden Länder
Rumänien, Österreich, Polen und Deutschland in der
sowjetischen Besatzungszone lagen, kontrollierte die
UdSSR fast den gesamten Erdölsektor in Europa.
Die Grundlage für die zehnjährige Besatzungszeit der
Industrie und des Handels in Ostösterreich durch die
UdSSR lieferte die Potsdamer Konferenz vom 17. Juli bis
2. August 1945, in deren Abschlussabkommen die USA,
Großbritannien und die Sowjetunion festlegten, dass die
deutschen Vermögenswerte in Österreich von den
Alliierten als Reparationszahlungen verwendet werden
konnten. Allerdings verzichteten sie wechselseitig auf
die Ansprüche in den jeweilig anderen Besatzungszonen.
Ursprünglich forderte die Sowjetunion, dass Österreich,
mit dem Verweis auf die Mitverantwortung an Krieg und
Zerstörung, Wiedergutmachungsleistungen in Höhe von 250
Millionen US-Dollar zu erbringen hätte. Diese sollten in
Gestalt von Warenlieferungen im Zeitraum von sechs
Jahren an die Sowjetunion, USA, Großbritannien und
Jugoslawien erfolgen. Der Wert der deutschen Guthaben in
Österreich wurde mit rund 130 Millionen Dollar ermittelt.
Aufgrund des Potsdamer Abkommens beanspruchte die
Sowjetunion bereits im August 1945 die Schürfrechte und
alle Erdölförder-, Verarbeitungs- und Transportanlagen
in Österreich. Zunächst wurde die Gründung einer
gemischtstaatlichen Erdölgesellschaft nach rumänischem
Vorbild angestrebt.
Dies scheiterte allerdings am Widerstand der Alliierten,
insbesondere der USA. Nach dem Scheitern des Projekts
Sanafta (sowjetisch-österreichische Erdölgesellschaft)
gründete die UdSSR kurzerhand im September 1945 die
Sowjetische Mineralölverwaltung (SMV), um die
österreichischen Erdölvorkommen im Alleingang
auszubeuten.
Schon während der Dreimächtekonferenz in Berlin war die
Definition des Begriffs „deutsches Eigentum“ ungeklärt
geblieben. Auch später kam es zu keiner Einigung. Daher
konfiszierten die sowjetischen Besatzer alles das als „deutsches
Eigentum“, was bis zum Kriegsende in deutschem Besitz
war und nicht kostenlos erworben wurde. Problematisch
war, dass sich deutsches von österreichischem Vermögen/Eigentum
nicht klar unterscheiden ließ. Auch, im Zuge von „Arisierungen“
enteignete Unternehmen fielen als Passus „deutsches
Eigentum“ den Sowjets zu. In Folge erwirtschaftete die
SMV (später ÖMV) von 1946-1955 rund 3,8 Milliarden
Schilling. Die sowjetischen Betriebe zahlten keine
Steuern und Zölle an den Staat Österreich. Rechnet man
zum Steuerverlust auch die Demontagen und die
Ablösezahlungen 1955 dazu, kommt man auf eine Summe von
27,1 Milliarden Schilling. Diese doch sehr hohen
Verluste und Zahlungen, de facto
Reparationszahlungen, wurden Großteils durch
Auslandshilfen wie dem European Recovery Programm
(Marshall-Plan) in Höhe von 1,6 Milliarden Dollar
abgefangen.
Die österreichische Wirtschaft entwickelte sich trotz
der herben Einschnitte durch die UdSSR, die bis 1963
andauerten, sehr erfolgreich. Die sowjetische Aneignung
der Erdölfirmen erfolgte nach einem bestimmten Schema,
wie Walter M. Iber herausfand. Im Frühjahr/Sommer 1945
waren die Betriebe noch unter „Beuteverwaltung“ der
Sowjets, was sich nach den Potsdamer Beschlüssen änderte.
Nachdem die Besitz-verhältnisse der Firmen im Osten
Österreichs geklärt waren, also feststand, was „deutsches“
Eigentum war und was nicht, gingen die Vermögenswerte in
sowjetisches Eigentum über. Schließlich stellte man den
Firmen einen russischen Offizier als Kontrollorgan zur
Seite, die von der österreichischen Regierung
eingesetzten Verwalter blieben im Amt. Die komplette
Verwaltungsübernahme fand erst 1946 statt. Dahinter
könnte Kalkül vermutet werden, da erst nach Einsicht
eines sowjetischen Offiziers in die Aufgaben und den
Ablauf der Betrieb komplett übernommen wurde, vermutlich
um eine reibungslose Übernahme und Weiterführung zu
gewährleisten.
Geschichte der ÖMV:
Das Unternehmen Österreichische Mineralölverwaltung (damals
ÖMV, heute OMV) war Vertragspartner der Sojusnefteexport
und somit maßgeblich am Gasimportgeschäft beteiligt.
Daher sollte an dieser Stelle ein kurzer Einblick in die
Geschichte und die Entwicklung des Unternehmens gegeben
werden und zentrale Punkte, die zum Gasimportvertrag
geführt haben, beleuchtet werden.
Nach dem Staatsvertrag 1955 erfolgte die Verstaatlichung
der SMV, allerdings verlangte die Sowjetunion sowohl für
die SMV als auch für die USIA-Betriebe eine hohe
Ablösung. Die ÖMV und die österreichische Regierung
mussten bis 1963 insgesamt 6,52 Mio. Tonnen Rohöl !! in
die Sowjetunion liefern.
Die Vermögensmasse der Sowjetischen Mineralölverwaltung
wurde übergeben und verstaatlicht. Mit dieser
Vermögensmasse musste ein Jahr ohne offizielle Firma
gewirtschaftet werden, wegen einer nichtmöglichen
Eintragung ins Handelsregister. Das Problem waren die
diversen Rechtsformen der Unternehmungen. Die von den
Sowjets übertragenen Betriebe, welche sich mit Erdöl-
und Erdgaswirtschaft befassten wurden am 10. Februar
1956 zur Österreichischen Mineralölverwaltung AG
zusammengeschlossen. Die ÖMV war nun eine
Aktiengesellschaft unter öffentlicher Verwaltung,
Vorstand und Aufsichtsrat waren vier gleichberechtigte
öffentliche Verwalter, Aktionär war die Republik
Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für
Verkehr und verstaatlichte Betriebe.
Der Vertrag über die Lieferung von Erdgas vom 1. Juni
1968:
Nach langen Vorverhandlungen mit der UdSSR kam es am 1.
Juni 1968 zum „Vertrag über die Lieferung von Erdgas“ in
Wien. Der Vertrag wurde zwischen der Sojusnefteexport (kurz:
SNE) als Verkäufer und der Österreichischen
Mineralölverwaltung (kurz: ÖMV) abgeschlossen. Das
Abkommen umfasste zum einen die Lieferung von Erdgas aus
der UdSSR nach Österreich, zum anderen die Lieferung von
Rohren und Materialien der VÖEST aus Österreich an die
Sowjetunion.
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer verpflichtete
sich für 23 Kalenderjahre zum Verkauf bzw.
Kauf von Erdgas, welches an der
tschechoslowakisch-österreichischen Grenze übergeben
werden sollte. Als Stichtag für den Beginn der
Lieferungen wurde der 10. September 1968 festgesetzt.
Die abzunehmenden Mengen wurden ab 1971, die
beiderseitig erhöht werden kann, bis zum Ablauf des
Vertrages mit 1,5 Mrd. Nm3 festgelegt. Für den
Gasabnehmer bestand die Verpflichtung, die verpflichtete
Menge zu bezahlen, auch wenn kein Gas abgenommen wird.
Das Gas musste gewisse physikalische und chemische
Spezifikationen aufweisen.
Während der gesamten Gültigkeitsdauer des Vertrages
(1968-1990) war der Preis auf US $ 14,10 für 1000 Nm³
festgelegt. Der Preis konnte erst ab der zweiten Periode
(ab 1976), wenn Währungsschwankungen vorlagen, neu
verhandelt werden, allerdings musste das wirtschaftliche
Gleichgewicht wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
weiterhin garantiert sein. Die Zahlung des Erdgases
sollte monatlich auf ein Konto der Außenhandelsbank der
UdSSR bei der Österreichisches Kontrollbank AG in
US-Dollar erfolgen.
Zur Absicherung der Forderungen (Preis, Zahlung, Abnahme
u.a.) forderte die UdSSR, dass der Käufer (ÖMV) 84
Blankowechsel bei einer verstaatlichten österreichischen
Bank hinterlegen sollte, die von einer Landes-(Ferngas-)
Gesellschaft akzeptiert würden. Die Bank musste wiederum
der Außenhandelsbank der UdSSR bestätigen, dass die
entsprechenden Summen und das Datum in die Blankowechsel
eintragen waren, falls das Erdgas nicht in der
festgelegten Frist bezahlt würde.
Natürlich durfte die eingetragene Summe den vereinbarten
tatsächlichen Wert des Erdgases nicht überschreiten.
Falls der Käufer die vereinbarte Menge nicht abnahm,
sollten die Summen und das
Datum in die Blankowechsel eingetragen werden um die
nicht abgenommenen Mengen zu decken.
Die jetzigen
Vertrag-Vereinbarungen über den Gasimport der ÖMV AG mit
GAZPROM via ROSNEFT ist nicht bekannt.
Die von der russischen Staatsführung gewollte Fusion des
Gasproduzenten mit dem staatlichen Ölunternehmen Rosneft
wurde am 2. März 2005 gegen das Widersträuben dessen
Managements vollzogen.
Durch Aktientausch erlangte Rosneft die Anteilsmehrheit
an Gazprom. Am 14. Juli 2011 verkündeten Gazprom und RWE
eine strategische Kooperation auf dem deutschen
Strommarkt.
Am 21. Mai 2014 schloss Gazprom einen Vertrag mit dem
staatlichen chinesischen Ölkonzern China National
Petroleum Corporation über die Lieferung von jährlich
mindestens 38 Milliarden Kubikmeter Erdgas nach China ab
2018 für eine Dauer von 30 Jahren. Insgesamt entsprach
der Wert des Geschäftes etwa 400 Milliarden US-Dollar.
Der erwünschte Beitrag zur Finanzierung seitens China
blieb aus. Damit wurde ein Ertrag für Gazprom aus dem
verpolitisierten Projekt etwas unwahrscheinlicher.
Gazprom verfügt über etwa ein Sechstel aller sicher
wirtschaftlich gewinnbaren Gasreserven der Welt. Hinzu
kommen umfangreiche potentielle Ressourcen, vor allem in
West- und Nordsibirien.
ÖMV derzeitige Unternehmen
Struktur:
Wer betreibt nun das Gas-Management?
51% Austrian Gas Grid Management“ besteht aus der „Gas
Connect Austria GmbH-,
15% der Netz Niederösterreich GmbH,
15% der Netz Oberösterreich GmbH,
15% der Energienetze Steiermark GmbH,
2% der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH und
2% der Vorarlberger Energienetze GmbH.
51% werden von der „Connect Austria“ gehalten und die
Eigentümer sind zu 51 % der „Verbund AG“, wo die
Republik daran 51% hat.
49% von „Connect Austria“ gehören zur „A5
Gasinfrastruktur“, wobei hier die „ALLIANZ“ 60% Anteile
innehat.
Der Rest wieder verschiedene Firmen. Im Grunde genommen
sind an dem Gas-Geschäft unzählige Firmen beteiligt, die
alle einen Verwaltungsapparat haben und auch verdienen
wollen. Da darf man sich nicht wundern, warum der
Gaspreis so hoch ist!
Kritik und Fragen:
Warum verblieben der Republik Österreich (also uns) nach
den jahrzehntelangen Vorarbeiten und Investitionen nur
51% Aktienanteile (über Verbund), wo ursprünglich die
ÖMV AG zu 100 % im staatlichen Eigentum war?
Es ist verständlich, dass man anlässlich der
Teilprivatisierung die Hoffnung hatte, dass durch das
börsennotierte Unternehmen mit seinen
Expansionsabsichten mit den Aktienanteile mehr Gewinne
in das österreichische Budget fließen könnten.
Aber es war sicher nicht gedacht, dass diese Gewinne auf
den Rücken der österreichischen Gaskunden erwirtschaftet
werden.
Durch den EU-Beitritt 1995 forderten EU-Vorschriften die
gesellschaftsrechtliche Entflechtung (Unbundling) von
Erzeugung und Übertragung von Gas:
Die Liberalisierung eines Gasmarktes findet oft
gemeinsam mit dem Unbundling, der Entflechtung von
Erzeugung, Übertragung, Verteilung und dem
Endkundengeschäft im Strom- und Gassektor statt. Ziel
ist es, die Grundversorgung mit Gas und Strom
marktwirtschaftlicher zu gestalten. Wo möglich, soll
mehr Wettbewerb stattfinden, wo nötig greifen staatliche
Regulierungen ein.
Dieser Wettbewerb sollte ja zu Gunsten des Strom- und
Gaskunden stattfinden und nicht zu Gunsten der Aktionäre!!!!
Abgesehen davon, ist es von einem
Staat ein sträflicher Leichtsinn, die Grundversorgung
seiner Bürger einem börsennotierten Unternehmen zu
überlassen, wo der Gaspreis auf Grund von Angebot und
Nachfragen, nicht dem realen Wert, sondern den
virtuellen Wert einer Spekulation untersteht!!!!!!
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https://kurier.at/wirtschaft/omv-chef-alfred-stern-dann-ist-die-omv-auch-weg/402380124 |
OMV-Konzernchef Alfred Stern sieht Öl und Gas
nicht als Wachstumsmarkt in Europa - aber man
werde auch in Zukunft noch bei der OMV Benzin
und Diesel tanken können und auch Erdgas werde
weiter benötigt.
"Man kann natürlich von der OMV fordern,
aus Öl und Gas heute auszusteigen. Ich kann
morgen meine Raffinerie schließen, ich kann alle
Bohrlöcher verschließen - dann ist die OMV auch
weg"
Sagte Stern im Gespräch mit der APA. Allerdings
generiere die OMV 1,6 Prozent von Österreichs
Bruttosozialprodukt.
Ausstieg aus Russland
Aussteigen würde Stern gerne auch aus der
Beteiligung am russischen Gasfeld Juschno-
Russkoje, die man bereits fast zur Gänze
abgeschrieben hat. "Aber um etwas verkaufen zu
können, müssen Sie einmal jemanden finden, der
das auch kaufen will und es auch kaufen darf."
Dafür brauche man in Russland auch die
entsprechenden Genehmigungen.
"Das ist zur Zeit aufgrund der
Rechtslage extrem schwierig." Forderungen nach
einem sofortigen Rückzug aus
Russland zeugen für Stern von einem "sehr
vereinfachten Rechtsverständnis. Ich könnte als
OMV-Chef beispielsweise diese Verträge zerreißen
hier in Wien, das ändert aber nichts an der
Tatsache, dass wir nach wie vor dort beteiligt
sind."
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Rumänien bald größter
Erdgasproduzent der EU?
Der Energiekonzern OMV Petrom
erschließt ein riesiges Gasfeld im Schwarzen Meer. "Neptun Deep"
soll eines der größten Erdgasprojekte Europas
werden. Umweltschützer kritisieren das Vorhaben scharf.
Der österreichische Energiekonzern OMV hat nach langem Ringen
grünes Licht für ein milliardenschweres Gas-Projekt im Schwarzen
Meer gegeben. In den nächsten Jahren werde man gemeinsam mit dem
staatlichen rumänischen Gasproduzenten Romgaz vier Milliarden
Euro in die Erschließung des Tiefsee-Projektes investieren,
wobei die Kosten gleichmäßig aufgeteilt würden, teilten die OMV
und ihre rumänische Tochter Petrom heute mit.
Das unter dem Namen "Neptun Deep" laufende Projekt zählt zu den
bedeutendsten Erdgasvorkommen in der Europäischen Union (EU) und
soll Rumänien unabhängiger von russischen Gaslieferungen machen.
Das erste Gas werde für 2027 erwartet.
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